Laufend sind wir mit neuen Bestimmungen konfrontiert, was die Ansteckungsgefahr verhindern soll. Hier eine Übersicht, was ab Montag den 20. 12. 21 in der Riedenhaldenhalle Gültigkeit hat .
Trainings indoor
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sportanlagen nicht betreten.
Für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht.
Für Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Innenräumen nur für geimpfte und genesene Personen mit einem gültigen Zertifikat gestattet.
Für Sportaktivitäten im Innenbereich gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel mit Maskentragpflicht.
Bei Sportaktivitäten im Innenbereich entfällt durch die freiwillige 2G+-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich ein Kurz -Testzertifikat) die Maskentragpflicht.
Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind wie bisher ohne Zertifikat möglich.