Training und Wettkampf unter CORONA (angepasstes Schutzkonzept, 1.3.2021) mit Ergänzungen für die Riedenhalde

Training und Wettkampf unter CORONA (angepasstes Schutzkonzept, 1.3.2021) mit Ergänzungen für die Spiele der Nat. A Damen

TTC Zürich Affoltern

 

Seit dem Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb und teilweise Wettkämpfe in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten für Jugendliche bis 20 J., wieder zulässig. Abstand halten, Schutzmaske tragen, Hygieneregeln einhalten und Präsenzlisten führen sind die Basis aller Schutzkonzepte. Folgende sechs Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb zwingend eingehalten werden:

  • Nur symptomfrei ins Training und zum Wettkampf: Personen mit Krankheitssymptomen dürfen WEDER am Trainingsbetrieb oder an Wettkämpfen teilnehmen NOCH  diesen beiwohnen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. Personen, die zuletzt engen Kontakt mit Personen mit Krankheitssymptomen hatten, sollen ebenfalls WEDER am Trainingsbetrieb oder an Wettkämpfen teilnehmen NOCH diesen beiwohnen.
  • Abstand halten / Maskenpflicht: Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten (mit und ohne Maske) und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Ab dem Betreten des Schulareals ist Maskenpflicht (gewünscht auch von unter 12-jährigen). Die Maske darf nur während der effektiven sportlichen Aktivität (Einlaufen, Kondition, Training am Tisch) abgelegt werden. Ausgenommen von der Abstandsregel sind Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Gründlich Hände waschen: Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training und Wettkampf gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Nach dem Aufbau der Tische und Umrandungen waschen sich Trainer und Spieler die Hände. Vor dem Abbau werden die Tischoberflächen und Tischseiten feucht gereinigt.
  • Präsenzlisten führen: Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu ermöglichen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Wettkämpfe Präsenzlisten. Personen können wählen, ob sie sich in eine aufgelegte Liste eintragen oder digital registrieren (empfohlen). Die Person, die das Training oder den Wettkampf leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5).
  • Bestimmung Corona-Beauftragte des Vereins: Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Peter Schwarz. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 407 36 86 oder pschwarz@agroshop.ch
  • Besondere Bestimmungen in der Riedenhaldenhalle.: Die Wettkampf-Teilnehmer betreten erst pünktlich zu Ihrer Trainingszeit oder Einspiel-/Wettkampfzeit das Turnhallengebäude. In der Garderobe können sich nur drei Personen (Wettkampfteam) aufhalten. Wenn möglich bereits umgekleidet die Halle betreten. Nach dem Training ist Duschen möglich. Max. 3 Personen in der Garderobe.
  • Anzahl Personen in der Halle. In der Wettkampfhalle halten sich max. 15 Personen auf. Gast Team 3 Spielerinnen plus 2 Betreuer. Keine Zuschauer oder Fans. Heimmannschaft 3 Spielerinnen 2 Betreuer, 3 Organisatoren, 2 Schiedsrichter
  • Diese Massnahmen gelten nur im Zeitraum der jeweiligen Meisterschaftsrunde der Damen Nat. A.

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